Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. AUFTRAGSERTEILUNG, VERTRAGSPARTEIEN

1.1 Der Auftrag zur Herstellung eines audiovisuellen Werkes wird durch den Abschluss eines Produktionsvertrages oder durch eine sonstige Bestätigung des Werkvertrages zwischen der auftraggebenden Firma/Person (im Folgenden „Auftraggeberin“ genannt) und der Moviemaint GmbH erteilt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Moviemaint GmbH sind auf alle Auftragsproduktionen, welche die Moviemaint GmbH für die Auftraggeberin erstellt, anwendbar, auch wenn dies im Einzelfall nicht immer explizit so erwähnt wird. Ergänzend zu den vorliegenden AGB sind die Regeln des Obligationenrechts über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) anwendbar.

1.2 Sofern die Auftraggeberin durch eine Agentur vertreten wird, haften Auftraggeberin und Agentur solidarisch, es sei denn, die Agentur lege eine entsprechende, den vorliegenden Vertrag vollumfänglich abdeckende Vollmacht der Auftraggeberin vor.

1.3 Die Auftragserteilung erfolgt, indem die Auftraggeberin eine Offerte und/oder einen Kostenvoranschlag gegenzeichnet oder entsprechend bestätigt (mündlich, bestätigende E-Mail etc.), so dass der Preis des Werkes sowie dessen Beschreibung und Inhalt bestimmbar sind. Die Offerte basiert in der Regel auf einem durch die Auftraggeberin erstellten schriftlichen Produktionsbriefing, welches mindestens Spieldauer, voraussichtliche Nutzung, Sprach- /Bildversionen, Format und Technik des Bild- und Tonträgers, die wichtigsten Produktionsdaten, den Ablieferungstermin sowie die auftraggeberseitigen Parameter definiert. 1.4 Die Moviemaint GmbH ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags, Mitarbeiter fachkundige Dritte und Subunternehmen heranzuziehen.

2. HERSTELLUNG UND ABLIEFERUNG

2.1 Zur Angleichung der Erwartungen von Auftraggeberin und der Moviemaint GmbH werden für bestimmte Arbeitsphasen (z.B. Bildschnitt, Tonmischung etc.) Zwischenpräsentationen im Sinne von Zwischenabnahmen durchgeführt. Vereinbarungen, die die Parteien aufgrund solcher Zwischenpräsentationen treffen, sind für die Weiterbearbeitung verbindlich. Die Moviemaint GmbH verpflichtet sich dabei, die Überarbeitungswünsche der Auftraggeberin, welche diese anlässlich einer Zwischenpräsentation anbringt, zu berücksichtigen, soweit dies zumutbar ist und die gewünschten Änderungen sich innerhalb der vereinbarten Rahmenbedingungen halten. Modifikationen und Änderungen, welche über den ursprünglich vereinbarten Werkumfang hinausgehen, führen zu entsprechenden Erhöhungen des Werkpreises und eventuell zu Terminanpassungen. Nach Beendigung der Produktion findet eine Abnahme statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Kunden protokolliert. Diese Änderungen werden von der Moviemaint GmbH kostenfrei durchgeführt, soweit sie nicht bereits aus den vorher abgenommenen Zwischenstadien ersichtlich waren, oder sich konträr zu den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen verhalten. Für Änderungen, die durch den Kunden verschuldet wurden wie z.B. nachträgliche Textänderungen, werden die entstehenden Kosten zusätzlich dem Kunden berechnet.

2.2 Die im ursprünglichen Produktionsbriefing festgelegten Rahmenbedingungen können im Verlaufe der Arbeit in Kontaktrapporten/Protokollen weiter detailliert werden. Solche Kontaktrapporte bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil.

2.3 Die Auftraggeberin verpflichtet sich zu einer dem Zeitplan förderlichen Mitwirkung und qualitativ genügender Anlieferung von Materialien (Logos, Grafiken, Untertitel etc.). 2.4 Erleidet die Produktion eine Verzögerung, welche die Moviemaint GmbH weder vorhersehen noch beeinflussen konnte (z.B. Wetter, Betriebsstörungen bei Zulieferern, verspätete Lieferung von Produkten, Texten und anderen Unterlagen durch die Auftraggeberin etc.), so gilt die Lieferfrist als mindestens um die Dauer der hindernden Umstände verlängert. Die Moviemaint GmbH informiert die Auftraggeberin sofort bei Eintreten der Verzögerung über Ausmass und Konsequenzen (Verschiebung der Dreharbeiten, Mehrkosten etc.). Das Nichteinhalten des Liefertermins berechtigt die Auftraggeberin diesfalls nur dann zu einer Werkpreisminderung oder zum Vertragsrücktritt, wenn der Moviemaint GmbH ein grobes Verschulden nachgewiesen werden kann.

2.5 Die Auftraggeberin kann die Annahme des Werkes nur verweigern, wenn dieses erhebliche Mängel aufweist oder wenn das Werk erheblich von den vereinbarten Rahmenbedingungen abweicht. In diesem Fall ist der Moviemaint GmbH schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung anzusetzen, unter genauer Angabe der behaupteten Mängel.

2.6 Wird betreffend Lieferumfang nichts Abweichendes vereinbart, so besteht dieser aus dem fertigen Werk. 3. PRODUKTIONSABBRUCH

3.1 Wird die Produktion seitens der Auftraggeberin nach Auftragserteilung und vor dem geplanten ersten Drehtag respektive der geplanten ersten Herstellung von Ton-/ oder Bilddaten abgesagt, so haftet die Auftraggeberin wie folgt, falls nichts anderes vereinbart wurde: a) Absage erfolgt bis 10 Tage vor dem geplanten ersten Drehtag: Für sämtliche bis Eingang der schriftlichen Absagemitteilung bei der Moviemaint GmbH angefallenen Kosten und gegenüber Dritten eingegangenen vertragsrelevanten Verpflichtungen. b) Absage erfolgt innert weniger als 5 Tagen vor dem geplanten ersten Drehtag: Für sämtliche bis Eingang der schriftlichen Absagemitteilung bei der Moviemaint GmbH angefallenen Kosten und gegenüber Dritten eingegangenen vertragsrelevanten Verpflichtungen, mindestens aber 50% des Werkpreises.

3.2 Kann die Produktion zufolge höherer Gewalt nicht oder nicht zu den vereinbarten Konditionen fertiggestellt werden, kann die betroffene Partei vom Vertrag zurücktreten. Die Auftraggeberin hat jedoch die Moviemaint GmbH für die bereits geleistete Arbeit respektive die darüber hinausgehenden, nachgewiesenen Kosten zu entschädigen.

4. GEFAHRTRAGUNG UND VERSICHERUNG 4.1 Die Auftraggeberin trägt das Risiko für die von ihr sowie der von ihr beauftragten Dritten (zum Beispiel der Agentur) kontrollierten Belange und Drehorte (z.B. Dreh im Betrieb der Auftraggeberin).

4.2 Während der Produktion trägt die Moviemaint GmbH das Risiko für das Bild- und Tonmaterial sowie allfällige von ihr beschafften Requisiten. Die Auftraggeberin trägt das Risiko für die von ihr zur Verfügung gestellten Requisiten respektive Produkte.

4.3 Die Auftraggeberin ist dafür verantwortlich, dass sie die Freigabe zur Veröffentlichung von den auf dem von der Moviemaint GmbH erstellten Film- und Bildmaterial abgebildeten Personen (Rechteabtretung) einholt, soweit dies gesetzlich notwendig ist und sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.4 Für jede aus der Veröffentlichungvon Filmmaterial, Bildmaterial und/oder ihrem Zusammenhang mit dem veröffentlichten Text ruhende Rechtsverletzung, insbesondere von allgemeinen Persönlichkeitsrechten, Kunsturheberrechten, Markenrechten und/oder Eigentumsrechten sowie Eingriffen in die Privatsphäre, ist allein die Auftraggeberin verantwortlich. Sie allein ist in diesen Fällen dem Verletzten gegenüber schadenersatzpflichtig und stellt die Moviemaint GmbH von allen gegenüber der Moviemaint GmbH geltend gemachten Schadenersatzansprüchen frei.

5. WERKPREIS

5.1 Der im Vertrag festgelegte Werkpreis umfasst die Herstellung des Werkes sowie die Abgeltung der Auftraggeberin eingeräumten Rechte am Werk im unter Ziff. 6 erwähnten respektive im Vertrag festgelegten Umfang.

5.2 Kostenüberschreitungen sind der Auftraggeberin so rasch wie möglich zu melden. Daraus resultierende Zusatzkosten werden in der Regel innerhalb eines Monats nach Ablieferung des Werkes in Rechnung gestellt.

6. RECHTE AM WERK

6.1 Die Auftraggeberin hat das Recht, bei der Moviemaint GmbH gegen Erstattung der Kosten beliebig viele zusätzliche Kopien des Werkes und bei Bedarf, und sofern dies technisch (noch) möglich ist, auch Sprachversionen sowie Änderungen und Ergänzungen desselben zu bestellen.

6.2 Sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich übertragen werden, verbleiben bei der Moviemaint GmbH, insbesondere; a) das Vervielfältigungsrecht; b) das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht Änderungen, Kürzungen und/oder Umstellungen vorzunehmen oder andere Versionen des Werkes herzustellen; c) das Recht auf Namensnennung der Moviemaint GmbH; d) das Recht, das Werk, Set-Fotos, Skizzen, Storyboards und Rohmaterial zu Marketingzwecken ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden zu verwenden. e) die Rechte an sämtlichen im Rahmen der Auftragsabwicklung entwickelten Ideen und Konzepten, auch wenn diese nicht ausgeführt worden sind. Nicht ausgeführte Ideen und Konzepte, welche die Moviemaint GmbH entwickelt hat, dürfen von der Moviemaint GmbH frei weiter verwendet werden. Auftraggeberin und Agentur dürfen präsentierte, jedoch nicht umgesetzte Ideen und Konzepte ohne die vorgängige schriftliche Einwilligung der Moviemaint GmbH und angemessene Entschädigung derselben nicht verwenden. f) die Rechte an der für die Erstellung des Werkes geschaffenen oder sonst wie verwendeten Software, den Plugins, Scripts etc. g) das Urheberrecht. Dabei gilt: Die Moviemaint GmbH räumt dem Kunden das einfache Recht ein, das Produkt für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei der Moviemaint GmbH. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Moviemaint GmbH. Die von der Moviemaint GmbH zur Verfügung gestellten Inhalte ihrer Dienstleistungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung und Bezahlung der Leistungen durch die Auftraggeberin hat nicht die Übertragung von Immaterialgüterrechten zur Folge. Sämtliche Rechte am entstandenen Bild- und Tonmaterial verbleiben bei der Moviemaint GmbH. Das entstandene Endprodukt darf von der Auftraggeberin im Rahmen des im Angebot vereinbarten Zwecks genutzt werden. Die Auftraggeberin hat jedoch kein Recht, das Endprodukt oder Teile davon weiterzuverkaufen oder zu verändern, ohne vorgängig die ausdrückliche Zustimmung von der Moviemaint GmbH einzuholen. Die Moviemaint GmbH hat das Recht, auf Produkten Hinweise auf ihren Urheberschaft anzubringen. Sämtliche nicht bearbeitete Inhalte in Wort, Bild und Ton gelten als Rohmaterial. Die Rechte für Rohmaterial verbleiben bei der Moviemaint GmbH. Die Moviemaint GmbH behält sich dabei das Recht vor, jede einzelne filmische Aufnahme zu einem Tarif von 60 CHF Dritter zur Verfügung zu stellen.

6.3 Die Auftraggeberin stellt Moviemaint GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter, die sich aus eventuellen Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten usw. resultieren, frei. Moviemaint übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen, Objekte, grafischen Elementen und verwendeter Musik. Die Auftraggeberin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Fall einer öffentlichen Zugänglichmachung auch Nutzungsrechte Dritter betroffen sein können. Wenn das der Fall ist, hat sie die Kosten hierfür zu tragen und die Lizenzen einzuholen.

7. AUFBEWAHRUNG

7.1 Die Moviemaint GmbH verpflichtet sich, die Kopierunterlagen (Masterprojektdaten) während mindestens fünf Jahren ab Abnahme des Werkes kostenlos und fachgerecht aufzubewahren.

7.2 Nach Ablauf dieser Frist muss die Auftraggeberin eine Aufbewahrungsverlängerung schriftlich bei der Moviemaint GmbH anfragen. Die weitere Aufbewahrung wird von der Moviemaint GmbH nach der Anfrage gegen ein Entgelt angeboten. Verzichtet die Auftraggeberin darauf oder geschieht die Anfrage nicht innert 30 Tagen, ist die Moviemaint GmbH berechtigt, die Unterlagen der Auftraggeberin zuzusenden oder diese zu vernichten.

7.3 Speziell hergestellte Requisiten, Zeichnungen, Files etc. werden nur auf Wunsch und Kosten der Auftraggeberin aufbewahrt. Entgegengesetzte Weisungen vorbehalten ist die Moviemaint GmbH berechtigt, oben erwähnte Materialien zu vernichten.

8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Wird nichts anderes vereinbart, so gelten folgende Zahlungsbedingungen: 15 Tage netto nach Rechnungsstellung

9. DIVERSE BESTIMMUNGEN

9.1 Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder die Eröffnung eines Konkurs-, Nachlass- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen einer Partei berechtigt die Gegenpartei zum sofortigen Rücktritt von einem bestehenden Vertragsverhältnis.

9.2 Diese Vereinbarung sowie sämtliche gestützt darauf abgeschlossenen einzelnen Geschäfte unterstehen Schweizer Recht.

9.3 Für die Beurteilung sämtlicher Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den gestützt darauf abgeschlossenen einzelnen Geschäften sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der Produzentin zuständig.

9.4 Erfüllungsort ist am Sitz der Moviemaint GmbH.

9.5 Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und individuellen, das entsprechende Werk betreffenden Vereinbarungen zwischen den Parteien, gehen die individuellen Vereinbarungen den AGB vor.

9.6 Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und anderen AGB oder sonstigen allgemeinen Vertrags- oder Lieferbedingungen etc. gehen die vorliegenden AGB den anderen Bestimmungen vor. Dies gilt auch dann, wenn solche anderen Bestimmungen ihrerseits eine Prioritätsklausel enthalten sollten.

9.7 Die Moviemaint GmbH ist berechtigt, den Kunden in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben, sofern der Kunde hierzu seine Zustimmung nicht verweigert hat.

9.8 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Bedingungen sowie zu dem Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.